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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Riester-Verträge sollen transparenter und lukrativer werden
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Roland Börck
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Riester-Verträge sollen transparenter und lukrativer werden 05.02.13 13:44
Hallo,
eine vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht vor, dass Riester-Verträge künftig die wichtigsten Kennzahlen enthalten müssen: Kosten, Rendite-Erwartung und Anlage-Risiko. Eine unabhängige Stelle soll die Angaben überprüfen. Wenn der Bundesrat dem zustimmt, sollen die Änderungen noch 2013 in Kraft treten.
Das geplante „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ werde dem Kunden Produktvergleiche erleichtern und weitere Anreize für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge setzen, teilte die Bundesregierung mit. Ein für die Anbieter verpflichtendes Produktinformationsblatt (PIB) soll die wichtigsten Kriterien der geförderten Altersvorsorgeprodukte – Riester- und Basis-Rente – übersichtlich darstellen.
Vertragswechsel sollen günstiger werden
Die Pläne sehen zudem vor, dass die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Riester-Vertragswechsel begrenzt werden. Weitere Verbesserungen sind bei der Basisversorgung im Alter und dem sogenannten Wohn-Riester vorgesehen. Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Riester-Vertrags gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit abzusichern, soll nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die Pläne der Bundesregierung im Einzelnen:
Einführung eines Produktinformationsblatts Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge soll ein standardisiertes anbieter- und produktübergreifendes Produktinformationsblatt eingeführt werden – Gestaltung und Inhalt werden dabei einheitlich vorgegeben. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartung und des Anlage-Risikos sollen es dem Verbraucher künftig besser als bisher ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen. Die dargestellte Risiko-Skala reicht von eins (inflationsgeschützt) bis sechs (spekulativ).
Begrenzung von Abschluss- und Vertriebskosten nach Riester-Wechsel Anleger, die ihr Recht nutzen, den Anbieter ihrer Altersvorsorgevertrages zu wechseln, sollen künftig besser gestellt werden. So ist vorgesehen, dass der neue Anbieter maximal 50 Prozent des geförderten übertragenen Kapitals zur Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen darf. Zudem sollen auch die Wechselkosten beim abgebenden Anbieter gedeckelt werden.
Förderhöchstgrenze wird angehoben Das steuerliche Abzugsvolumen (Förderhöchstgrenze) für eine Basisversorgung im Alter soll von bisher 20.000 Euro soll auf 24.000 Euro angehoben werden. Zudem können künftig Beiträge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisrente geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird.
Verbesserter Erwerbsminderungsschutz Bei der Riester-Rente (ohne Eigenheimrente) soll der Erwerbsminderungsschutz bei Altersvorsorgeverträgen verbessert werden. Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit können demnach besser steuerlich geltend gemacht werden. Die Möglichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wird erweitert.
Vereinfachte Eigenheimrente Bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) soll zukünftig für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase jederzeit eine Kapitalentnahme möglich sein. Bisher ist dies nur bei so genannten Kombiverträgen möglich.
Phase für Einmal-Besteuerung wird ausgedehnt Während der Auszahlungsphase soll jederzeit eine Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos möglich sein. Ein Steuerpflichtiger kann sich derzeit nur einmalig, nämlich zu Beginn der Auszahlungsphase, entscheiden, ob er eine Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder die Einmalbesteuerung wählt.
Bei der Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Möglichkeit der Besteuerung des gesamten noch vorhandenen Wohnförderkontos unter Inanspruchnahme des „Rabatts“ soll auf die gesamte Auszahlungsphase ausgedehnt werden.
Außerdem werde die jährliche Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von zwei auf ein Prozent abgesenkt, wodurch sich der später zu versteuernde Betrag vermindert, erklärte die Bundesregierung.
Förderung von Umbaumaßnahmen Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Zukünftig sollen Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen werden.
Roland Börck
Riester-Verträge sollen transparenter und lukrativer werden