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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Das neue Kurzarbeitergeld - Information und Beantragung
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Roland Börck
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Das neue Kurzarbeitergeld - Information und Beantragung 18.03.20 21:10
Das neue Kurzarbeitergeld - Information und Beantragung
Screenshot
Am 13. März haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschlossen, die bestehende Regelung zum Erhalt des Kurzarbeitergeld zu verbessern. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. März. Das Geld kann kurzfristig fließen.
Das Ziel
Mit dem neuen Kurzarbeitergeld sollen vor allem Unternehmen unterstützt werden, die unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Die Bundesregierung will damit auch Entlassungen von Mitarbeitern vermeiden.
Wer kann es beantragen?
Unternehmen können demnach bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind - statt zuvor ein Drittel. Zudem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie auch bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet.
Auch Zeitarbeitsfirmen können die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzeigen. Die Agenturen für Arbeit vor Ort sind für alle Unternehmen der Ansprechpartner.
Welche Leistungen gibt es?
Die BA übernimmt beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.
Kann es auch online beantragt werden?
Ja. Hier der Link zur BA mit weiteren Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Brauchen Sie Unterstützung?
Dann rufen Sie mich einfach an unter der Tel-Nr. 02271-755313.
Roland Börck
Das neue Kurzarbeitergeld - Information und Beantragung