white Haus Forum - Business + Social + Spirit
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Idee und Sinn dieses Forums
Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Icon_minitime106.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums

Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.

Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Www_je11
           Kannst du mich verstehen?
          Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de

2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.

Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?

Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …

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Identität und Inhalte
Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Icon_minitime106.10.17 11:45 von white Haus
Identität und Inhalte


Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Gerd_a10
                     Vorhang auf ...
           Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wer ist white Haus?

Eine Unternehmung. Privat initiiert.

Für wen gelten die Angebote?

Für Menschen, die etwas unternehmen wollen, damit es ihnen (wirtschaftlich) besser geht. Somit für Gründer, Unternehmer und Privatpersonen.

Was bedeutet der Name white Haus?

Weiß ist die Farbe der Neutralität. Das Haus ist die Einladung hereinzukommen.

Bleibt white Haus immer neutral und unabhängig?

white Haus ist durch eigene Mittel auf die Beine gestellt worden. Es gibt keine fremden Gesellschafter und das bleibt auch so.

Das ist der derzeitige Stand der Entwicklung:

Unternehmerberatung - Konzeption …

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Leistungen und Konditionen
Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Icon_minitime106.10.17 11:42 von white Haus
Leistungen + Konditionen

Wissen muss kostenfrei sein. Deshalb die Portale mit den Themen-Informationen. Nur die praktische Umsetzung als Unterstützung darf etwas kosten.

Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, werden meist diese 2 Fragen gestellt:

1. Wie lange dauert es?
2. Was kostet es?


Die Antworten beider Fragen hängen vom Umfang und der Komplexität der Aufgabenstellung ab. Deshalb die ausführliche Konditionstabelle.

Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Thorbe12
       Aufgabenerfüllung + Kalkulation
        Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …

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Einbringen und Mitwirken
Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Icon_minitime106.10.17 11:32 von white Haus
Einbringen und Mitwirken

Lesen ist einfacher als sich einzubringen. Sich trauen, einen hilfreichen, weiterbringenden Beitrag einzustellen, hat was.

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        Sich Einbringen ist federleicht
       Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Roland Börck

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 Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht

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AutorNachricht
Roland Börck

Roland Börck


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Ort : Bergheim + Köln
Anzahl der Beiträge : 3591

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BeitragThema: Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht   Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Icon_minitime111.02.22 12:05


Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht

Im Zeitalter der Handy-Kameras wird fröhlich drauflos fotografiert, es dürften Millionen von Fotos sein, die täglich geschossen werden. Was früher im Anschluss an mehrere verschossene Filme der allseits beliebte Diabend war, wird jetzt einfach 3 Sekunden später als Schnappschuss verschickt – oder auf soziale Netzwerke hochgeladen. Ganz sicher dürften viele dieser gemachten und veröffentlichten Fotos nicht der geltenden Gesetzgebung entsprechen – nur, wer kennt die schon.  

Fotografieren ist erlaubt - Veröffentlichen noch lange nicht Gerd_125
     Vorsicht bei der Veröffentlichung von Fotos
     Bild: Gerd Altmann / Anja Wichmann / pixelio.de

Was darf zum Beispiel gemacht werden, wenn ein Fremder – mit Absicht oder nicht – das eigene Konterfei fotografiert? Darf dann verlangt werden, dass Bilder von der Kamera wieder gelöscht werden? Was kann getan werden, wenn andere Personen peinliche Fotos von einem bei sozialen Netzwerken hochladen?

Und auch für Hobby-Fotografen gibt es einiges zu beachten: Denn je nachdem, wo man Fotos macht, wer sonst noch auf den Bildern zu sehen ist und wofür man sie später verwendet, kann es nicht nur Ärger geben, sondern im Extremfall auch richtig teuer werden.

Gesetzliche Regelung

Grundsätzlich darf in Deutschland und im europäischen Ausland niemand ohne seine Einwilligung fotografiert werden. Es gibt somit das Recht zu verweigern, dass ein Foto überhaupt von einem selbst gemacht wird, beziehungsweise kann verlangen, dass es im Nachhinein gelöscht wird, einschließlich aller Kopien, wenn das Foto widerrechtlich entstanden ist.

Ausnahmen

1. Wenn man nicht Hauptmotiv, sondern lediglich Beiwerk ist. Steht jemand beispielsweise vor einem bedeutenden Bauwerk in einer Menschenmenge, braucht der Fotograf nicht jeden Einzelnen zu fragen, bevor er ein Foto macht. Es muss klar ersichtlich sein, dass der Fotograf nicht gezielt auf einen drauf hält, sondern etwas anderes ablichten will, man selbst somit eher zufällig auf dem Foto landet.

2. Wenn eine bestimmte Funktion erfüllt wird, die einen im juristischen Sinne zu einer Person des Zeitgeschehens macht. Das heißt: Wenn jemand als Musiker bei einem Konzert auf der Bühne steht, muss er davon ausgehen werden, fotografiert zu werden. Das gilt zum Beispiel auch für Prominente in Ausübung ihres Amtes, wie wenn sie eine Rede halten. Es sein denn, das Foto zeigt diesen Menschen in einer außergewöhnlichen, zum Beispiel peinlichen Situation. Dann gibt es die rechtliche Grundlage, dass das Foto nicht veröffentlicht werden darf.

3. Ebenso darf man fotografiert werden, wenn an Versammlungen teilgenommen wird. So beispielsweise, wenn aktiv an einem Karnevalsumzug mitgegangen wird oder jemand auch nur in der Zuschauermenge steht. Solange der Karnevalsumzug an sich und nicht die Zuschauer einzeln fotografiert werden, muss man die Fotos dulden.

4. Wenn in die Kamera gelächelt und posiert wird, wird damit ein Einverständnis signalisiert. Dann kann man sich auch nicht im Nachhinein beschweren, dass fotografiert wurde. Einer Veröffentlichung wird damit aber nicht automatisch zugestimmt.

Veröffentlichungen

Wenn jemand fotografiert wurde, hat er ein Recht am eigenen Bild. Einer eventuellen Veröffentlichung muss ebenso zugestimmt werden wie dem Foto selbst. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Als Veröffentlichung gilt auch das Hochladen bei sozialen Netzwerken – selbst wenn die Fotos nur für Freunde einzusehen sind. Das passiert in der Praxis natürlich ständig – rechtens ist dies ohne Zustimmung nicht.

Wenn der Glaube fotografiert wird

Ganz kritisch kann es werden, wenn unabsichtlich mit einem Foto der Glauben einer anderen Kultur angegriffen wird. So ist es vor einigen Jahren passiert, dass bei der Ablichtung einer Immobilie für ein Gutachten vor dem Haus Kinder Fußball spielten. Als diese Kids den Fotoapparat sahen, wurde der Fotografierende sofort angegriffen mit den Worten: „Ich reiß Dir die Seele raus“.

Roland Börck
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