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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Safety first - Änderungen für Bankkunden 29.12.11 9:11
Hallo,
wer es bislang geschafft hat, sich die vielen Sicherheits-Nummern, Pins und Codes merken zu können, der darf sein Gedächtnistraining bald fortsetzen. Die EU führt neue Kontonummern ein, Verbraucher müssen sich künftig 22 Ziffern und Buchstaben merken. Auch wichtige Fristen ändern sich.
Schneller, billiger und sicherer soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union werden. Mit dieser Begründung hat das EU-Parlament Bankkunden eine neue Kontonummer verordnet. Bei der Kennung mit dem Namen IBAN handelt es sich um ein wahres Zahlen-Ungetüm. Länge: 22 Stellen. Zwar soll die Umstellung bis zum 1. Februar 2014 erfolgen, beim Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands können deutsche Bankkunden die alte Nummer noch bis 2016 nutzen. Doch bereits jetzt hat sich im täglichen Zahlungsverkehr einiges geändert.
IBAN bringt Vorteile
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Überweisungen von einem EU-Staat in den anderen innerhalb eines Tages abzuwickeln. Nach Ansicht von Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen könnte das sogar schon früher klappen, denn bereits jetzt würden die Banken auf die neue Nummer umstellen, ohne dass die Kunden zwangsläufig etwas davon mitbekommen. „Ab dem 1. Januar 2012 sollen papierlose Überweisungen in Europa nicht länger dauern als einen Bankarbeitstag“, sagt er. Außerdem entfällt im Zuge der Umstellung auch die gesonderte Eingabe der Bankleitzahl.
Keine Eigenaktivitäten erforderlich
Zunächst können die alten Nummern weiterverwendet werden. Aufforderungen etwa, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu ändern, muss nicht nachgekommen werden. Diese werden bis 2014 automatisch umgewandelt. Wer allerdings die neue Nummer schon jetzt nutzen möchte: Sie funktioniert bereits. In den kommenden Monaten erwartet Verbraucherschützer Feck, dass Geldhäuser und Unternehmen Schritt für Schritt ihre Formulare für den Zahlungsverkehr auf die neue Nummer umstellen.
Keine Änderungen bei Zahlendrehern
Alles bleibt wie gehabt. Auch wenn sich Bankkunden wahrscheinlich häufiger vertippen oder verschreiben werden, sind die Geldhäuser nach wie vor nicht verpflichtet zu helfen. „Wenn ein Überweisungsauftrag falsch ausgeführt wurde, unterstützen Banken ihre Kunden auf deren Verlangen“, sagt Bankrechts-Experte Feck. Die Hilfe dürften sich die Institute bezahlen lassen – oft auch ohne gesondert auf die Kosten hinzuweisen.
Die Zusammensetzung der neuen Zahl
Einen großen Teil der Nummer kennen Bankkunden schon. Die IBAN setzt sich zusammen aus der eigenen Kontonummer, der Bankleitzahl und einer Länderkennung – DE für Deutschland. Wirklich neu kommt lediglich eine zweistellige Prüf-Nummer hinzu. Wer seine alte Kontonummer und die Bankleitzahl bereits im Gedächtnis hat, dem sollte das Gehirn-Jogging mit der IBAN also leicht fallen.
Die Widerspruchsfrist ändert sich
Die Frist für einen Widerspruch bei Abbuchungen ändert sich. Bankkunden, die Lastschriften widersprechen wollen, haben dafür bislang Zeit vom Rechnungsdatum an bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Im Extremfall erhalten sie eine auf den 1. Januar datierte Rechnung und müssen spätestens am 31. März handeln. Künftig müssen sie mitunter früher reagieren: Ab dem Abbuchungs-Datum gilt eine Frist von acht Wochen. Ist eine Einzugsermächtigung nie erstellt worden, haben sie nach wie vor dreizehn Monate Zeit, um sich bei ihrer Bank zu melden.