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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Geld waschen ist schwieriger geworden 30.03.12 9:36
Hallo,
weitgehend außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung gibt es bereits seit einigen Monaten ein neues Geldwäschegesetz (GwG), das am 29.12.2011 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz führte in den letzten Jahren im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein Schattendasein. Die ohnehin unbeliebten Verdachtsanzeigen führten selten zu Ergebnissen. Das soll jetzt nach dem Willen der Bundesregierung anders werden.
Mit dem neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ (GwG-E) werden zahlreiche neue Prüfungs- und Auskunftspflichten für den sogenannten Nichtfinanzsektor eingeführt. Ein Problem bei den Identifizierungsvorschriften war schon immer, dass ein hinter der handelnden Person stehender Dritter nicht oder nur sehr schwer festzustellen war.
Wer ist „wirtschaftlich Berechtiger“?
Schon das alte Gesetz hat zur Beschreibung solcher Hintermänner den Begriff des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt, der hinter dem tatsächlich Handelnden stehen kann. Branchen, in denen viel mit größeren Bargeldsummen gehandelt wird, wie etwa der Gebrauchtwagenhandel, die Schrottbranche, Pferdehandel oder auch der Kunstmarkt hatten schon immer Probleme mit solchen Definitionen. Ab 2012 muss zusätzlich jeder, der hinter sich einen wirtschaftlich Berechtigten hat, dies von sich aus offenbaren.
E-Geld wird jetzt auch überwacht
Zukünftig wird E-Geld ohne jeden Schwellenwert überwacht. Selbst Kleinst- und Bagatellbeträge (sogenannte Micropayments) unterliegen jetzt der Überwachung. Damit ist zukünftig etwa anonymes Bezahlen im Internet nicht mehr möglich. Das entwertet die mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union 2000 eingeführte paysafe card, die an Tankstellen und im Einzelhandel anonym gekauft und aufgeladen werden konnte. Zukünftig dürfen solche Karten nur noch nach Identifizierung des Käufers abgegeben werden.
Auch Unternehmer sind betroffen
Das neue Geldwäschegesetz (GWG) gilt längst nicht nur für die gesamte Finanz- und Versicherungswirtschaft. Unter die Regelungen des neuen Gesetzes fallen auch viele Personen und Unternehmen aus dem „Nichtfinanzbereich“. Beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Zudem fallen viele Gewerbetreibende unter die neuen Vorschriften. Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten u.a. für: • Autohändler • Juweliere und Uhrmacher • Anbieter von Premium-Unterhaltungselektronik • Kunst- und Antiquitätenhändler • Händler von Luxusgütern (Pelzhändler, Pferdezüchter)
Wann müssen Unternehmen tätig werden?
Das Geldwäschegesetz spricht von sogenannten Auslösetatbeständen, die vorliegen müssen, damit ein Unternehmen tätig werden muss. Konkret zählt § 3 Abs. 2 GWG folgende Fälle auf, in denen Unternehmen tätig werden müssen: • Begründung einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung • Transaktion von mehr als 15.000 Euro außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen. Wichtig: bei gestückelten Zahlungen gilt die Gesamtsumme. Unter Transaktionen fällt die Annahme von Bargeld, Überweisungen und sachenrechtliche Eigentumswechsel • Unabhängig von der Höhe der Transaktion müssen Unternehmen immer tätig werden, wenn sie Tatsachen feststellen, die den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusbekämpfung begründen • Bei Zweifeln an den Identitätsangaben des Kunden
Erleichterungen für Gewerbetreibende
Nicht so strenge Anforderungen gelten für Gewerbetreibende. Für sie wurden die sog. Auslösetatbestände reduziert. Die Unternehmen müssen nur tätig werden, wenn sie • Tatsachen feststellen, die den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusbekämpfung begründen. Die Höhe der Transaktion spielt in diesem Fall keine Rolle. • Zweifel an den Identitätsangaben des Kunden haben • Bargeld im Wert von 15.000 Euro oder mehr annehmen. Zu Bargeld zählt in diesem Fall auch die Geldkarte, nicht aber EC- oder Kreditkarten.