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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Tipps für die Umsatzsteuerhandhabung 14.05.12 16:17
Hallo,
die Gründung eines Unternehmens wie der Auf- und Ausbau erfordert vollen Einsatz, damit die angestrebten Ziele in der Liquidität und Rentabilität auch erreicht werden. Die ständige Überwachung der Kostenseite sowie die laufende Weiterentwicklung von Marketingideen lassen meist keine Zeit mehr für ein leidiges Thema: die Behandlung der Umsatzsteuer. Eine Missachtung wichtiger Regeln kann aber ärgerlich und teuer werden.
Zumeist werden Steuerberater mit der Buchführung und allen erforderlichen Dingen mit dem Finanzamt betraut. Damit sollte man sich als Unternehmer in guten Händen wissen. Nur werden nicht immer alle wertvollen Informationen (rechtzeitig) weitergereicht, sodass es zu unangenehmen Überraschungen kommen kann. Der Schrecken kann sehr groß sein, wenn ein Steuerprüfer an der Türe klingelt.
Die Umsatzsteuerprüfung
Die Umsatzsteuerprüfung des Finanzamts kann teuer werden. Der Prüfer interessiert sich bei der Umsatzsteuerprüfung vor allem für den Vorsteuerabzug und korrekt ausgestellte Rechnungen. Im Gegensatz zu anderen Prüfungen lässt sich die Prüfung der Umsatzsteuer aber manchmal sogar vermeiden.
Mögliche Gründe für eine Prüfung
Das Finanzamt kann die Umsatzsteuer auf drei verschiedenen Wegen prüfen, in Ausnahmefällen sogar unangekündigt. Denkbar sind folgende Fälle:
• Betriebsprüfung. Die Umsatzsteuerprüfung findet im Rahmen einer Betriebsprüfung statt. In der Prüfungsanordnung zur Betriebsprüfung wird die Umsatzsteuer hier einfach neben den anderen zu prüfenden Steuern aufgeführt. • Umsatzsteuersonderprüfung. Das Finanzamt kann auch eine eigenständige Umsatzsteuerprüfung anordnen. Hier werden jedoch nicht gleich mehrere Jahre geprüft, sondern meist nur ein Jahr oder einige Monate. • Umsatzsteuernachschau. Hat das Finanzamt erhebliche Zweifel an einer Umsatzsteuervoranmeldung oder an einer Umsatzsteuerjahreserklärung, darf es auch eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Größter Unterschied zur Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfung: Der Prüfer steht unangekündigt vor der Tür und gibt keine Möglichkeit mehr, die Buchhaltung zu korrigieren.
Mit Transparenz vorbeugen
Die Umsatzsteuersonderprüfung oder die Umsatzsteuernachschau erfolgen nicht routinemäßig, sondern nur bei Ungereimtheiten. Wenn für genügend Transparenz bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuerjahreserklärung gesorgt wird, lässt sich eine Umsatzsteuerprüfung vermeiden.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei erheblichen Abweichungen genauestens erklärt wird, weshalb es dazu gekommen ist. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn anstatt umsatzsteuerpflichtiger Umsätze plötzlich nur noch steuerfreie Ausfuhrlieferungen getätigt werden.
Auch bei Vorhaben von hohen Investitionen, bei denen die Erstattung der Vorsteuerbeträge beantragt wird, sollten neben den Erläuterungen Kopien der Rechnung mitgeschickt werden. Fazit: Werden mit der Einreichung mögliche Fragen gleich beantwortet, gibt es keine Gründe mehr für eine Prüfung.