Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Herzlich willkommen ...
white Haus Unternehmerberatung - Konzeption und Optimierung
white Haus Unternehmer - Starten + Wachsen
white Haus Onlinemarketing - Content + Kommunikation
white Haus Offlinemarketing - Dialog + Direkt
white Haus Businessplan - Gestalten + Kalkulieren
white Haus Fördermittel - Beantragen + Erhalten
white Haus Finanzierung - Erstellung + Kapitalbeschaffung
white Haus Factoring - Liquidität + Forderungsabsicherung
white Haus Leasing - Flexibilität + Kapitalerhalt
white Haus Inkasso - Forderungseinzug + Kostensenkung
white Haus Versicherungen - Leistungen + Vergleiche
white Haus Geldanlagen - Sparen + Anlegen
white Haus Gesellschaften - Vorratsgesellschaften + Firmenmäntel
white Haus Treuhand - Abgeschirmt + Abgesichert
white Haus Seminare - Gründen + Ausbauen
white Haus Marktplatz - Präsentieren + Profitieren
white Haus Karriere - Einstieg + Aufstieg
white Haus Geschäftsstellen - Regionen + Menschen
white Haus Inhaus
Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.
Kannst du mich verstehen? Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de
2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Erleichterung für Kleinstunternehmen 28.12.12 5:19
Hallo,
das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt Kleinstbetrieben Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen zu verschaffen. Die Erleichterungen aus der EU-Micro-Richtlinie sollen Kleinstkapitalgesellschaften in Deutschland möglichst schnell zu Gute kommen. Der Referentenentwurf, der Ende Juli an Länder und Verbände verschickt wurde, sieht vor, dass die Erleichterungen bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 gelten sollen.
Die erst vor Kurzem in Kraft getretene Micro-Richtlinie gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für Kleinstunternehmen (in Deutschland insbesondere in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG) Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen zu schaffen. Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Die Entlastungen sollten nun möglichst zügig verabschiedet werden, damit mehr als 500.000 Kleinstunternehmen rasch Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse erhalten und gleichzeitig von den nun möglichen Erleichterungen profitieren können.
Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co KG) organisiert sind, unterliegen derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten werden diese Vorgaben oft als Belastung wahrgenommen; gleichzeitig konzentriert sich das Interesse von Personen, die die Jahresabschlüsse nutzen, häufig auf die Nachfrage weniger Kennzahlen.
Entlastung statt Belastung
Mit der Gesetzesänderung sollen nunmehr im Anschluss an frühere Entlastungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorgaben für die Rechnungslegung für solche Kleinstkapitalgesellschaften maßvoll abgeschwächt werden, ohne die berechtigten Informationsinteressen etwa von Gläubigern oder Gesellschaftern zurückzustellen. Grundlage ist die vor Kurzem in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den Mitgliedstaaten erstmals erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren.
Eine halbe Million Unternehmen profitieren
Der Gesetzentwurf nutzt bei der Festlegung des Kreises der erfassten Unternehmen die in der Richtlinie festgelegten Spielräume vollständig aus. Daher werden alle Kleinstkapitalgesellschaften erfasst, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: - Umsatzerlöse bis 700.000 Euro, - Bilanzsumme bis 350.000 Euro - sowie durchschnittlich nicht mehr als zehn beschäftigte Arbeitnehmer.
Damit werden ca. 500.000 Unternehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren können. Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:
Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (etwa zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane und – im Falle einer Aktiengesellschaft – Angaben zu eigenen Aktien) unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata). Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Zur Sicherung eines einheitlichen Verfahrens wird die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers auch für die Hinterlegung vorgeschrieben. Im Fall der Hinterlegung können Dritte – wie in der Micro-Richtlinie vorgegeben – auf Antrag (kostenpflichtig) eine Kopie der Bilanz erhalten.
Anlässlich der Gesetzesänderung sollen Verfahrensregelungen im Hinblick auf die Pflicht der Kapitalgesellschaften zur Offenlegung der Jahresabschlüsse konkretisiert werden.
Hier der Link zum Referentenentwurf: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_MicroBilG.pdf?__blob=publicationFile