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Idee und Sinn dieses Forums
06.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums
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2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.
Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?
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Neues Insolvenzrecht: Erleichterung für die Sanierung
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Nachricht
Roland Börck
Anmeldedatum : 03.11.10 Ort : Bergheim + Köln Anzahl der Beiträge : 3591
Thema: Neues Insolvenzrecht: Erleichterung für die Sanierung 21.11.11 15:09
Hallo,
der Bundestag hat kürzlich eine Reform des Insolvenzrechts verabschiedet, die die Sanierung von in Schieflage geratenen Unternehmen erleichtern soll. Gläubiger erhalten in Zukunft mehr Rechte, vor allem bei der Auswahl des Insolvenzverwalters. Im Gegenzug wird es dem Eigentümer erleichtert, seinen Betrieb trotz einer Überschuldung in Eigenregie weiterzuführen.
Künftig wird bereits frühzeitig ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der bei der Auswahl des Insolvenzverwalters ein entscheidendes Wort mitzureden hat. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist das Gericht sogar an die Entscheidung der Gläubiger gebunden, wenn sich der Ausschuss einstimmig für einen bestimmten Insolvenzverwalter ausgesprochen hat.
Chancen auf Rettung erhöhen
Gleichzeitig soll die Fortführung von sanierungsfähigen Betrieben erleichtert werden. Ein Firmeninhaber erhält bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, im Rahmen eines „Schutzschirm-Verfahrens“ eigenständig einen Sanierungsplan auszuarbeiten - wenn auch unter der Aufsicht eines Sachwalters. Dadurch soll der Unternehmer animiert werden, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig ein Insolvenzverfahren zu beantragen, um so die Chancen auf eine Rettung zu erhöhen.
Frühes Handeln erhöht Chancen auf Neuanfang
Der Insolvenzantrag wird oft erst als allerletztes Mittel angesehen. Doch das ist zu kurz gedacht. Die professionelle Unterstützung eines Insolvenzverwalters kann viele Chancen eröffnen, ergibt eine Studie der Euler Hermes Kreditversicherung und der Universität Mannheim.
Insolvenz bedeutet nicht immer „Abwicklung“
Ein weitverbreitetes Vorurteil sieht Insolvenzverwalter als „Abwickler“ von chancenlosen Unternehmen. Dieses Image ist mittlerweile aber überholt. Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung schafft viel mehr Spielraum. Insolvenzanträge können bereits bei drohender Zahlungsfähigkeit gestellt werden, also sehr früh. Das Ziel ist denkbar einfach: Unternehmer und Insolvenzverwalter sollten möglichst viel Zeit haben, den Betrieb wieder flott zu machen.
Insolvenzanträge werden häufig viel zu spät gestellt
Dem stimmen 72% der Insolvenzverwalter zu. Nur 5% sind der Meinung, dass die Insolvenzanträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden. 23% sind immerhin halbwegs mit dem Zeitpunkt der Antragstellung zufrieden. Werden die Anträge zu spät gestellt, verstreicht wertvolle Zeit. Konsequenz: Die Zerschlagung des Unternehmens wird immer wahrscheinlicher. Ein früher Insolvenzantrag erhöht die Chancen einer erfolgreichen Sanierung signifikant. Eine überwältigende Mehrheit von 96% der Insolvenzverwalter stimmt dem zu.
Weitere Vorteile sind:
• Es gäbe mehr Möglichkeiten, eine Liquiditätsverbesserung zu erreichen (86%)
• Wichtige Kunden und Lieferanten würden durch frühzeitige Beteiligung motiviert, das Unternehmen zu unterstützen (73%)
• Die Motivation der Mitarbeiter und eventuell des Betriebsrates, an der Sanierung mitzuwirken, wäre größer (65%)
• Die Fronten wären weniger verhärtet und es wäre leichter, konstruktive Lösungen zu finden (63%)
• Die Geschäftsführung bekäme frische Anregungen von außen (58%) Auf den ersten Blick scheint ein früher Insolvenzantrag fast ein Allheilmittel für bedrohte Unternehmen zu sein. Soviel zur Theorie. In der Praxis lassen sich natürlich nicht alle Hoffnungen erfüllen. Dies gestehen auch die Insolvenzverwalter ein und beurteilen rückblickend einige Chancen durchaus kritisch.
Langes Zögern hat oft keine rationalen Gründe
Mangelnde Kenntnis der Gesetzeslage ist nur sehr selten der Hauptgrund für einen späten Insolvenzantrag. Persönliche Abwehrstrategien und falscher Stolz sind viel größere Hindernisse auf dem Weg zu einer strukturierten Sanierung.
Die drei häufigsten Motive für langes Zögern sind:
1. die Hoffnung, dass es irgendwann wieder bergauf gehen wird (96%) 2. die Angst vor dem sich Bloßstellen im Bekanntenkreis und der Branche (95%) 3. die Einstufung der Situation als Krise, aber nicht als Insolvenz (88%)
Natürlich ist es für die Betroffenen nicht einfach, sich emotional von der Situation zu lösen. Gerade Geschäftsführer in kleinen und mittleren Betrieben agieren als Allround-Talente und haben sehr viel in ihr Lebenswerk investiert. Ein Insolvenzverwalter drückte es so aus: „Der Unternehmer hat alles Geld in die Firma gesteckt, bis zum letzten Hemd, und erst dann Insolvenz beantragt.“
Roland Börck
Neues Insolvenzrecht: Erleichterung für die Sanierung