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Idee und Sinn dieses Forums
Neue Regeln für Online-Shops Icon_minitime106.10.17 11:48 von Roland Börck
Idee und Sinn dieses Forums

Wissens(v)ermittlung, Querdenken, Weiterhelfen.

Neue Regeln für Online-Shops Www_je11
           Kannst du mich verstehen?
          Bild: JenaFoto24.de / pixelio.de

2010 wurde dieses Forum von mir gegründet. Ziel war und ist, über den Tellerrand zu schauen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht in den gängigen Medien zu erhalten sind. Eigene Erfahrungen und eigenes Wissen werden angeboten sowie Informationen von anderen Menschen, die etwas herausgefunden haben.

Was haben Business + Social und Spirit miteinander zu tun?

Auf den ersten Blick sind es voneinander unabhängige Ebenen. Tatsächlich ist es aber so, dass diese Bereiche häufig miteinander zu tun haben. So denken zum Beispiel viele …

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Identität und Inhalte
Neue Regeln für Online-Shops Icon_minitime106.10.17 11:45 von white Haus
Identität und Inhalte


Neue Regeln für Online-Shops Gerd_a10
                     Vorhang auf ...
           Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wer ist white Haus?

Eine Unternehmung. Privat initiiert.

Für wen gelten die Angebote?

Für Menschen, die etwas unternehmen wollen, damit es ihnen (wirtschaftlich) besser geht. Somit für Gründer, Unternehmer und Privatpersonen.

Was bedeutet der Name white Haus?

Weiß ist die Farbe der Neutralität. Das Haus ist die Einladung hereinzukommen.

Bleibt white Haus immer neutral und unabhängig?

white Haus ist durch eigene Mittel auf die Beine gestellt worden. Es gibt keine fremden Gesellschafter und das bleibt auch so.

Das ist der derzeitige Stand der Entwicklung:

Unternehmerberatung - Konzeption …

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Leistungen und Konditionen
Neue Regeln für Online-Shops Icon_minitime106.10.17 11:42 von white Haus
Leistungen + Konditionen

Wissen muss kostenfrei sein. Deshalb die Portale mit den Themen-Informationen. Nur die praktische Umsetzung als Unterstützung darf etwas kosten.

Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, werden meist diese 2 Fragen gestellt:

1. Wie lange dauert es?
2. Was kostet es?


Die Antworten beider Fragen hängen vom Umfang und der Komplexität der Aufgabenstellung ab. Deshalb die ausführliche Konditionstabelle.

Neue Regeln für Online-Shops Thorbe12
       Aufgabenerfüllung + Kalkulation
        Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine …

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Einbringen und Mitwirken
Neue Regeln für Online-Shops Icon_minitime106.10.17 11:32 von white Haus
Einbringen und Mitwirken

Lesen ist einfacher als sich einzubringen. Sich trauen, einen hilfreichen, weiterbringenden Beitrag einzustellen, hat was.

Neue Regeln für Online-Shops Thorbe13
        Sich Einbringen ist federleicht
       Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Roland Börck

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Roland Börck

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BeitragThema: Neue Regeln für Online-Shops   Neue Regeln für Online-Shops Icon_minitime109.01.12 14:22

Hallo,

nach fast drei Jahren Diskussion wurde vor einiger Zeit die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie im Europaparlament angenommen. Ziel ist es, die Verbraucherrechte zu stärken und den grenzüberschreitenden Online-Handel bis zum Jahr 2013 zu harmonisieren. Auf Online-Shop-Betreiber kommen nun gewaltige Änderungen zu.

Neue Regeln für Online-Shops Thomas10
©ThomasSiepmann/pixelio.de

Einheitliche Rahmenbedingungen

In allen 27 Mitgliedstaaten werden schon bald einheitliche Rahmenbedingungen im Online-Handel gelten, welche die Verbraucherrechte stärken und die Online-Shop-Betreiber vor neue Hürden stellen werden. Denn das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit endlich nach jahrelanger Diskussion die Verbraucherschutzrichtlinie angenommen, die die Europäische Kommission bereits im Oktober 2008 vorgelegt hatte.

Umsetzung bis 2013

Noch im ersten Halbjahr 2012 soll die neue Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und schließlich bis zum Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Davon abweichende Vorschriften und zusätzliche Pflichten dürfen von den nationalen Gesetzgebern nicht erlassen werden, weshalb sich die folgenden Neuerungen nicht mehr wesentlich verändern werden.

Widerrufsfrist verlängert sich

Künftig gilt in ganz Europa eine 14-tägige Widerrufsfrist. Damit wurde die Frist von sieben Tagen auf 14 Tage verlängert. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher die Waren erhält. Zudem wird sie auf ein Jahr ausgeweitet, wenn der Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat (und stellt damit eine Verbesserung zu der aktuell gültigen Regelung dar, nach der die Widerrufsfrist in solchen Fällen auf unbestimmte Zeit verlängert wird). Zudem wird es künftig eine europäische, standardisierte Musterbelehrung geben, die Verkäufer verwenden können.

Rücksendekosten muss Verbraucher bei Widerruf zahlen

Der Verbraucher muss künftig bei Widerruf die Kosten der Rücksendung selbst tragen, wenn er vom Unternehmer zuvor darüber aufgeklärt wurde. Eine gesonderte Vereinbarung ist - anders als bislang - nicht mehr erforderlich. Nur, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden kann, muss der Verkäufer dem Käufer im Vorfeld die Höhe der Rücksendekosten nennen. Die Hinsendekosten trägt jedoch in jedem Fall immer der Verkäufer.

Kunde muss künftig Widerruf ausdrücklich erklären

Künftig reicht es nicht mehr, dass der Käufer einfach die Ware zurücksendet, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. In der Zukunft muss er den Widerruf auch erklären, wie z. B. durch Ankreuzen des Wortes „Widerruf“ auf einem Retourenformular. Er kann jedoch auch das Musterwiderrufsformular, das sich in der Richtlinie befindet, verwenden oder eine andere Erklärung dieser Art abgeben.

Kaufpreisrückerstattung nach Eingang der Retourlieferung

Der Verkäufer muss künftig schon innerhalb von 14 Tagen (und nicht innerhalb von 30 Tagen) den Kaufpreis bei Widerruf zurückerstatten, sofern er die Ware bereits innerhalb dieses Zeitraums zurückerhalten hat bzw. der Verbraucher einen Nachweis darüber erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat. Andernfalls kann er die Zahlung bis zum Eingang des Retourpaketes zurückhalten.

Weitere Neuerungen:

• Händler dürfen künftig von Verbrauchern nur noch Zuschläge in der entstandenen Höhe für die gewählte Zahlungsart verlangen.
• Es gelten erweiterte Informationspflichten spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs, wie etwa Angaben zur Lieferzeit, zu den Lieferbeschränkungen und zur Zahlungsart.
• Kostenpflichtige Kundenhotlines werden verboten (Beschränkung auf die Grundkosten).
• Der Verbraucher muss bei Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist.
• Eindeutige, klare Formulierungen sind verpflichtend, wie etwa bei der Bezeichnung von Schaltflächen.

Roland Börck
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